Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verbraucher (B2C)
§ 1Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2)Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3)Die jeweils aktuellen AGB sind abrufbar unter: www.musmanndirect.de/agb-verbraucher
§ 2Angebote und Vertragsschluss
(1)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2)Alle Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform.
(3)Der Auftraggeber erhält diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung spätestens mit der Auftragsbestätigung. Die AGB sind zusätzlich unter www.musmanndirect.de/agb-verbraucher dauerhaft abrufbar.
§ 3Leistungsgegenstand
(1)Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich Tankanlagensanierung, Tankbeschichtung (Stahl und Beton), Tankreinigung, Tankdemontage und -stilllegung, Installation und Inbetriebnahme neuer Tankanlagen, Dichtheitsproben, Innenhülleneinbau, Heizöltankreinigungen und Heizölumlagerungen, Beschichtung und Sanierung von Trinkwasserbehältern und sonstigen Behältern für Lebensmittel und Trinkwasser mit lebensmittelechten Beschichtungen gemäß KTW-BWGL (Anlage B) und DIN EN 16421 (Verfahren 2) sowie Übernahme und Abtransport von Abfällen und Altölen zur Entsorgung. Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Auftrags ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht dort aufgeführte Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
(2)Geringfügige technisch bedingte Abweichungen in Maßen und Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
(3)Soweit erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen sind, obliegt dies dem Auftraggeber auf eigene Kosten.
(4)Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei uns.
§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber stellt sicher:
- ausreichende Stellfläche für unsere Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zur Anlage
- geräumter und zugänglicher Tankraum bzw. Arbeitsbereich
- Objektschutz gegen Staubablagerungen und sonstige Verschmutzungen
Weitere auftragsspezifische Mitwirkungspflichten (insbesondere Strom-, Wasser- und Druckluftanschlüsse, Ausbringöffnungen, Abmauerungen, Außerbetriebnahme der Anlage etc.) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2)Der Auftraggeber hat uns vor Vertragsschluss über ihm bekannte Gefahrstoffe, Kontaminationen sowie sonstige Umstände zu informieren, die Einfluss auf die sichere oder vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten haben können. Werden solche Umstände erst nach Vertragsschluss offenbar und sind sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand nach den im Angebot ausgewiesenen bzw. den bei uns jeweils gültigen Regiesätzen zu berechnen und den Termin anzupassen. Bei erheblicher Gefährdung sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Beseitigung der Gefahrenlage vorübergehend auszusetzen.
§ 5Ausführung und Termine
(1)Vereinbarte Termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten; sie gelten nicht als Fixgeschäfte. Bei Überschreitung eines vereinbarten Termins kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Textform vom Vertrag zurücktreten.
(2)Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Aussperrung, Streik, Betriebsunterbrechungen, Witterungsverhältnisse, Transportschäden und vergleichbare Ereignisse) berechtigen uns zur angemessenen Fristverlängerung. Gleiches gilt, wenn einer unserer Zulieferer von derartigen Umständen betroffen wird und uns eine Ersatzbeschaffung zu angemessenen Bedingungen nicht möglich ist.
(3)Werden Transporte im Rahmen unserer Leistungserbringung durchgeführt (Anlieferung von Material und Geräten, Abtransport von Rückständen, Abfällen, Altölen oder umgepumpten Flüssigkeiten), trägt der Auftraggeber die Transportkosten. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § 11.
(4)Falls der Transport vereinbarungsgemäß von uns durchgeführt wird, werden wir dem Auftraggeber den Zeitraum der Anlieferung mitteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Lieferung innerhalb des angekündigten Zeitraums zwischen 7:00 und 20:00 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung abzunehmen. Etwaige Wartezeiten können zu seinen Lasten berechnet werden.
§ 6Preise und Zahlung
(1)Alle Preise verstehen sich in Euro als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind und vom Auftraggeber veranlasst oder durch dessen Mitwirkungsversäumnisse erforderlich werden, werden nach den im Angebot ausgewiesenen bzw. den bei uns jeweils gültigen Regiesätzen berechnet.
(3)Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4)Eine Barzahlung oder Kartenzahlung vor Ort ist möglich, sofern dies im Angebot vereinbart wurde. Eine Quittung wird ausgestellt.
(5)Unsere Mitarbeiter im Außendienst – einschließlich Techniker und Monteure – sind zur Entgegennahme von Zahlungen in bar, per Karte oder Scheck berechtigt. Eine schriftliche Inkassovollmacht wird auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt.
(6)Vor- und Anzahlungen werden auf den vereinbarten Preis angerechnet.
(7)Bei Aufträgen mit einem Gesamtpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) von 10.000,00 € oder mehr sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Der konkrete Zahlungsplan wird im Angebot schriftlich festgelegt und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Jede Abschlagsrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Alle Abschlagszahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 11 dieser AGB) bleibt unberührt.
§ 7Zahlungsverzug
(1)Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(2)Kommt der Auftraggeber mit einem Betrag von mehr als 10 % des Auftragswertes in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 8Eigentumsvorbehalt
(1)Gelieferte Waren und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2)Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherung übereigenen. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen Dritter ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
(3)Bei erheblichem Zahlungsverzug sind wir nach Mahnung und unter Wahrung der gesetzlichen Rechte des Verbrauchers zur Rücknahme berechtigt.
§ 9Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme; bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln mit Eintritt der Erkennbarkeit. Diese Anzeigepflicht berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
§ 10Gewährleistung
(1)Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
(2)Bei Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuausführung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir sie zu Unrecht, kann der Auftraggeber nach seinen gesetzlichen Rechten Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(3)Keine Gewähr wird übernommen für Schäden aus: unsachgemäßer Verwendung durch den Auftraggeber; natürlicher Abnutzung; fehlerhafter Behandlung; ungeeignetem Baugrund; chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen – sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
(4)Durch ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers an dem Liefergegenstand kann unsere Gewährleistungspflicht für die daraus entstehenden Folgen entfallen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber als gesondertes Dokument ausgehändigt.
§ 12Haftung
(1)Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2)Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3)Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4)Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 13Besondere Leistungsbereiche
(1)Tankreinigung und Leitungssanierung: Bei der Reinigung von Leitungen wird lediglich der Versuch geschuldet, die Durchgängigkeit wiederherzustellen. Im Rahmen unserer Standardleistungen führen wir nach Tankreinigungen eine Sichtprüfung der Anlage nach gesetzlichen Vorgaben durch. Eine Dichtheitsprobe im technischen Sinne ist nur bei entsprechender behördlicher oder sachverständiger Anordnung erforderlich (z.B. durch den TÜV nach wesentlichen Änderungen). Wird eine Dichtheitsprobe im Einzelfall vom Auftraggeber gewünscht oder von einer Behörde bzw. einem Sachverständigen verlangt, ist diese gesondert zu beauftragen und wird zusätzlich abgerechnet. Lehnt der Auftraggeber die Beauftragung einer erforderlichen Dichtheitsprüfung trotz unseres schriftlichen Hinweises ab, trägt er die hieraus entstehenden Folgen, soweit diese auf den Verzicht zurückzuführen sind.
(2)Übernahme und Abtransport von Abfällen und Altölen: Wir übernehmen nur gefährliche Abfälle, die keinerlei strahlende, PCB-haltige oder explosive Stoffe enthalten. Wir übernehmen nur Altöle, die keinerlei strahlende, giftige, PCB-haltige, stark korrosiv wirkende oder explosive Stoffe enthalten. Die Abholung wird mit Saugtankwagen oder Hebebühnenfahrzeug durchgeführt. Die Abfälle oder Altöle müssen in dafür geeigneten und erlaubten Gebinden gelagert und gut zugänglich sein. Der Übergeber haftet für Schäden durch falsche oder unzureichende Kennzeichnung. Kann eine vereinbarte Abholung aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, nicht durchgeführt werden, wird die An- und Abfahrt berechnet.
(3)Preise und Zusatzleistungen: Die Preise unseres Angebotes setzen voraus, dass die Arbeiten ohne Behinderung und ohne zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden können. Erd-, Stemm-, Reparatur- und sonstige zusätzliche Arbeiten werden nach unseren Regiesätzen in Rechnung gestellt. Sämtliches Material wie z.B. neue Domdeckelschrauben, Domdeckeldichtung etc. wird nach Aufwand verrechnet, auch wenn dieses im Angebot nicht enthalten ist.
§ 14Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.musmanndirect.de/datenschutz.
§ 15Anwendbares Recht und Streitbeilegung
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2)Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Stand: September 2026.
